anmeldung
ihr seid pfadfinder oder eine bündische gruppe und wollt die burg besuchen? ihr möchtet als solche ein jubiläum auf der burg feiern, braucht für euer seminar, eure schulung entsprechende räume oder ihr sucht einen saal für eine größere veranstaltung?
ist der wunschtermin noch frei? schickt uns eine anfrage oder ruft an:
0151 - 56033456.
infos & preise
bündische, pfadfinder: |
12 - 15 € pro nacht / person |
sonstige: |
18 € pro nacht / person |
übernachtung im zelt / wohnmobil |
auf anfrage |
räume: |
großer saal schänke / kurfürstenkeller |
16. sep. bis 15. april energiezuschlag: 16. april bis 15. sept. ernergiezuschlag:
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4 € pro person / einmalig
1 € pro person / einmalig
- die übernachtungspreise gelten auch als tagessatz - buchungen von samstags auf sonntags werden berechnet wie freitags bis sonntags |
wir sind ein selbstversorgerhaus.
es stehen ca. 60 übernachtungsplätze in betten oder matratzenlagern und ein zeltplatz zur verfügung. die räumlichkeiten müssen sauber und aufgeräumt hinterlassen werden. auf jeder etage stehen staubsauger und besen, in den küchen gibt es spülmaschinen.
auf der burg wird gerne und ausgiebig musiziert - deshalb bringt eure instrumente mit!
ansprechpartner ist costa unter der nummer 0151-56033456 oder vor ort die hausmeisterin.
hinterlässt eine gruppe das haus oder das gelände in einem unsauberen oder beschädigten zustand, behält sich die hausleitung vor, eine reinigung oder eine schadensbehebung vorzunehmen und diese der gruppe in rechnung zu stellen.
wir arbeiten mit der jugendburg nicht gewerblich und nicht gewinnorientiert. alle erlöse fließen in die gemeinnützig anerkannte arbeit. wir sind weder parteipolitisch noch konfessionell gebunden.
für eine reservierung muss unmittelbar nach erhalt der anmeldebestätigung eine anzahlung geleistet werden. mit dieser anzahlung sichert man sich seinen termin und gibt uns als herberge die gewissheit, dass die angemeldete gruppe kommen wird. eine absage des termins von gruppenseite her hat zur folge, dass die anzahlung teilweise bis komplett einbehalten wird. die höhe dieses betrags ist abhängig von der größe der angemeldeten gruppe und der kurzfristigkeit der absage. pandemiebedingte absagen o.ä., die von höherer stelle begründet sind, wie zum beispiel ein beherbergungsverbot, sind von dieser anzahlungsklausel ausgenommen. in diesem fall wird die anzahlung komplett erstattet.
der rechtsträger "freies bildungswerk balduinstein e.v." haftet nicht für personen- und sachschäden. die verantwortung liegt bei den leiter*innen der nutzergruppen. keine gruppierung außer dem rechtsträger "freies bildungswerk balduinstein e.v." hat oder hatte seit gründung des "freien bildungswerk balduinstein e.v." ihren sitz auf dem vereinsgelände.
die mitglieder des vereins haben das hausrecht inne. jedes mitglied ist befugt, das hausrecht im fall gravierender störungen oder gefahrensituationen gegenüber besucher*innen des vereinsgeländes auszuüben. entsprechenden anordnungen, die im rahmen des hausrechts zulässig erfolgen, ist seitens der besucher*innen des vereinsgeländes unverzüglich folge zu leisten. anderenfalls kann ein hausverbot ausgesprochen und auch durchgesetzt werden, ohne dass regressansprüche gegenüber des rechtsträgers "freies bildungswerk balduinstein e.v." bestehen. ist kein vereinsmitglied anwesend, ist das hausrecht der hausmeisterin übertragen.
mit dem absenden des kontaktformulars bestätigt der/die absender*in, dass er/sie die oben genannten bedingungen akzeptiert und die informationen zum datenschutz zur kenntnis genommen hat.